Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Anwendung
1.1 Anwendung. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen („Bedingungen“) gelten für alle Vereinbarungen bezüglich des Verkaufs und der Lieferung von Produkten, Ersatzteilen und damit verbundenen Leistungen für Firmenkunden seitens Sax Lift, USt-IdNr. DK17326589, Innergemeinschaftliche USt-IdNr. DK34197245 („Unternehmen“).
2. Vertragsgrundlage
2.1 Vertragsgrundlage. Die Bedingungen ergeben zusammen mit den Angeboten und evtl. Auf-tragsbestätigungen des Unternehmens die gesamte Vertragsgrundlage über den Verkauf und die Lieferung von Produkten, Ersatzteilen und damit verbundenen Leistungen an den Kunden seitens des Unternehmens („Ver-tragsgrundlage“). Die auf Aufträgen aufgedruckten oder dem Unternehmen auf eine andere Weise mitgeteilten Einkaufsbedingungen des Kunden sind nicht Teil der Vertragsgrundlage.
2.2 Änderungen und Zusätze. Änderungen der und Zusätze zur Vertragsgrundlage gelten nur im Falle einer schriftlichen/per E-Mail ge-troffenen Vereinbarung seitens der Parteien.
2.3 Angebotsgültigkeit unter Vorbehalt der Anerkennung vom Firmenhauptsitz (Sax Lift A/S, USt.Id.Nr. DK17326589, Engvej 10, 6600 Vejen, Dänemark), Innergemeinschaftliche USt-IdNr.DK34197245.
3. Produkte, Ersatzteile und Leistungen
3.1 Produkte und Ersatzteile. Produkte und Ersatzteile, die das Unternehmen an den Kunden verkauft und liefert, sind neu, mit einer CE-Kennzeichnung versehen und erfüllen bei der Lieferung die EN 1570.
3.2 Leistungen. Zugehörige Leistungen, die das Unternehmen im Zusammenhang mit dem Verkauf und der Lieferung von Produkten oder Ersatzteilen an den Kunden verkauft und liefert, werden handwerklich korrekt ausgeführt und erfüllen bei der Lieferung die EN 1570.
3.3 Haftungsbeschränkung. Produkte, Ersatzteile und damit verbundene Leistungen, die das Unternehmen an den Kunden verkauft und liefert, sind für das Heben und Senken von Gütern im Rahmen einer zulässigen Belastung ausgelegt. Ungeachtet etwaiger gegensätzlicher Bedingungen in der Vertragsgrundlage haftet das Unternehmen in keinem Fall für Verlust oder Schaden, der auf die Verwendung zu anderen Zwecken oder zur Verwendung entgegen den Anweisungen des Unternehmens zurückzuführen ist. Der Kunde hat das Unternehmen in dem Umfang, in dem das Unternehmen für einen solchen Ver-lust oder Schaden schadenersatzpflichtig wird, schadlos zu halten.
4. Preis und Zahlung
4.1 Preis. Der Preis für Produkte, Ersatzteile und damit verbundene Leistungen folgt der geltenden Preisliste des Unternehmens zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung des Auftrags des Kunden durch das Unternehmen, es sei denn, die Parteien haben schriftlich/per E-Mail eine anderslautende Vereinbarung getroffen. Alle Preise verstehen sich zzgl. MwSt.
4.2 Zahlung. Der Kunde hat alle Rechnungen für Produkte, Ersatzteile oder damit verbundene Leistungen spätestens 14 Tage ab dem Rechnungsdatum zu zahlen, es sei denn, die Parteien haben schriftlich/per E-Mail eine anders-lautende Vereinbarung getroffen.
4.3 Eigentumsvorbehalt. Das verkaufte Produkt bleibt bis zur Zahlung der gesamten Kaufsumme Eigentum des Unternehmens.
5. Zahlungsverzug
5.1 Zinsen. Unterlässt der Kunde die rechtzeitige Zahlung einer Rechnung für Produkte, Ersatzteile oder damit verbundene Leistungen Gründen, für die das Unternehmen nicht verantwortlich ist, hat das Unternehmen ein Recht auf Zinsen auf den fälligen Betrag in Höhe von 2 % pro Monat ab dem Fälligkeits-termin bis zur erfolgten Zahlung.
5.2 Aufhebung. Unterlässt der Kunde die Zahlung einer fälligen Rechnung für Produkte, Ersatzteile oder damit verbundene Leistungen wie Montage, Inbetriebsetzung, Reparatur und gesetzliche Wartung von Hubtischen spätes-tens 14 Tage nach Erhalt einer schriftlichen Zahlungsaufforderung vom Unternehmen, hat das Unternehmen außer Zinsen gemäß Punkt 5.1 ein Anrecht auf: (i) eine Aufhebung des Verkaufs von Produkten, Ersatzteilen oder damit verbundenen Leistungen, die der Verzug betrifft, (ii) eine Aufhebung des Verkaufs von noch nicht an den Kunden gelieferten Produkten, Ersatzteilen und/oder verbundenen Leistungen, oder auf eine Forderung einer Vorauszahlung hierfür, und/oder (iii) eine Geltendmachung anderer Gewährleistungsansprüche wegen Nichterfüllung.
6. Angebot, Aufträge und Auftragsbestätigungen
6.1 Angebote. Die Angebote des Unternehmens gelten für 4 Wochen ab dem Datum, mit dem das Angebot versehen ist, es sei denn, aus dem Angebot gehen anders lautende Angaben hervor. Angebotsannahmen, die dem Unternehmen nach Ablauf der Annahmefrist vorliegen, sind für das Unternehmen nicht verbindlich, es sei denn, das Unternehmen teilt dem Kunden etwas Anderes mit.
6.2 Aufträge. Der Kunde kann Aufträge über Produkte, Ersatzteile oder damit verbundene Leistungen schriftlich/per E-Mail oder telefonisch an das Unternehmen senden. Ein Auftrag hat für jede/jedes bestellte(s) Produkt, Ersatzteil oder Leistung Angaben zu enthalten: (i) Auftragsnummer, (ii) Warennummer, (iii) Warenbeschreibung, (iv) Menge, (v) Preis, (vi) Zahlungsbedingungen, (vii) Liefertermin, (viii) Lieferadresse, (ix) Lieferbedingungen und die E-Mail-Adresse, an welche die Rechnung zu senden ist.
6.3 Auftragsbestätigungen. Das Unternehmen bestrebt sich darauf, dem Kunden spätestens 3 Werktage nach Auftragseingang schriftlich/per E-Mail eine Bestätigung oder Ablehnung eines Auftrags über Produkte, Ersatzteile oder damit verbundene Leistungen zu schicken. Auftragsbestätigungen und - Ablehnungen müssen schriftlich erfolgen, um für das Unternehmen verbindlich zu sein.
6.4 Änderung von Aufträgen. Der Kunde kann einen abgegebenen Auftrag über Produkte, Ersatzteile oder damit verbundene Leistungen nicht ohne schriftliche Genehmigung durch das Unternehmen ändern.
6.5 Nicht übereinstimmende Bedingungen. Für den Fall, dass die Bestätigung eines Auftrags über Produkte, Ersatzteile oder damit verbundene Leistungen seitens des Unternehmens nicht mit dem Auftrag des Kunden oder der Vertragsgrundlage übereinstimmt und der Kunde die nicht übereinstimmenden Bedingungen nicht akzeptieren möchte, hat der Kunde dem Unternehmen dies spätestens 3 Werktage nach Eingang der Auftragsbestä-tigung schriftlich mitzuteilen.
7. Lieferung
7.1 Lieferbedingung. Das Unternehmen liefert alle verkauften Produkte und Ersatzteile – Incoterms DAP 2010.
7.2 Lieferzeitpunkt. Das Unternehmen liefert alle verkauften Produkte, Ersatzteile und damit verbundenen Leistungen zu dem aus der Auftragsbestätigung des Unternehmens hervorgehenden Zeitpunkt. Mangels anders lauten-der Vereinbarung zwischen den Parteien ist das Unternehmen berechtigt, vor dem vereinbarten Lieferzeitpunkt zu liefern.
7.3 Prüfung. Der Kunde hat alle Produkte, Ersatzteile und damit verbundene Leistungen bei der Lieferung zu prüfen. Falls der Kunde ei-nen Fehler oder Mangel feststellt, auf den er sich berufen möchte, so hat er dies dem Unternehmen gleich, und spätestens 5 Tage ab dem Erhalt, schriftlich mitzuteilen. Wird ein Fehler oder Mangel, den der Kunde entdeckt oder entdeckt haben müsste, dem Unternehmen nicht innerhalb dieser Frist schriftlich mitgeteilt, kann er nicht zu einem späteren Zeitpunkt geltend gemacht werden.
7.4 Rückgaberecht. Standard-Hubtische und Hubtischwagen: Kein Rückgaberecht, es sei denn, es wurde diesbezüglich eine gesonderte schriftliche Vereinbarung getroffen. Kunden-angepasste Hubtische und Hubtischwagen: Kundenangepasste Hubtische und Hubtisch-wagen können nicht retourniert werden.
8. Lieferverzug
8.1 Mitteilung. Falls das Unternehmen bei der Lieferung von Produkten, Ersatzteilen oder damit verbundenen Leistungen einen Verzug erwartet, informiert das Unternehmen den Kunden darüber und gibt gleichzeitig den Grund für den Verzug und einen neuen er-wartungsgemäßen Liefertermin an.
8.2 Aufhebung. Unterlässt das Unternehmen die Lieferung von Produkten, Ersatzteilen oder damit verbundenen Leistungen spätestens 14 Tage nach dem vereinbarten Lieferzeitpunkt aus Gründen, für die der Kunde nicht verantwortlich ist, und erfolgt die Lieferung nicht innerhalb einer danach vom Kunden festgesetzten angemessenen Frist von mindestens 14 Tagen, kann der Kunde den/die vom Verzug betroffenen Auftrag/Aufträge ohne eine weitere Fristsetzung durch eine schriftliche Mitteilung an das Unternehmen aufheben. Der Kunde hat wegen eines Lieferverzugs keine weiteren Rechte.
9. Fehler und Mängel
9.1 Garantie. Das Unternehmen garantiert, dass Produkte, Ersatzteile und damit verbundene Leistungen für 12 Monate ab dem Lieferzeitpunkt frei von wesentlichen Fehlern und Mängeln hinsichtlich Design, Materialien und Ausführung sind. Für im Rahmen der Garantie ausgetauschte Teile beträgt der Garantiezeitraum 12 Monate ab dem Zeitpunkt des Austauschs, jedoch höchstens 24 Monate ab dem ursprünglichen Lieferzeitpunkt.
9.2 Ausnahmen. Die Garantie des Unternehmens umfasst keine Verschleißteile wie Dichtungen und Fehler oder Mängel, die auf Folgendes zurückzuführen sind: (i) gewöhnlicher Ver-schleiß – der Hubtisch ist für das Heben der Nennlast über die gesamte Plattform max. 10-mal pro Stunde und 8 Stunden pro Tag bei einer Raumtemperatur, die 50° C nicht übersteigt, ausgelegt, (ii) gegen die Anweisungen des Unternehmens oder die allgemeine Praxis verstoßende Aufbewahrung, Installation, Verwendung oder Pflege, und (iv) an-dere Umstände, für die das Unternehmen nicht verantwortlich ist.
9.3 Mitteilung. Sofern der Kunde während des Garantiezeitraums einen Fehler oder Mangel feststellt, auf den der Kunde sich berufen möchte, ist dieser dem Unternehmen sofort mitzuteilen. Wird ein Fehler oder Mangel, den der Kunde feststellt oder hätten feststellen müssen, dem Unternehmen nicht sofort schriftlich mitgeteilt, kann er nicht zu einem späteren Zeitpunkt geltend gemacht werden. Der Kunde hat dem Unternehmen die Anga-ben über einen festgestellten Fehler oder Mangel mitzuteilen, um die das Unternehmen bittet.
9.4 Prüfung. Innerhalb eines angemessenen Zeitraums, nachdem das Unternehmen vom Kunden eine Mitteilung über einen Fehler oder Mangel erhalten und die Forderung ge-prüft hat, teilt das Unternehmen dem Kunden mit, ob der Fehler oder Mangel von der Garantie umfasst ist. Der Kunde hat auf Aufforderung defekte Teile oder evtl. einen defekten Hubtisch/Hubtischwagen an das Unternehmen zu senden. Der Kunde trägt die Kosten und das Risiko für die Teile und evtl. den Hubtisch/Hubtischwagen während des Transports an das Unternehmen. Das Unter-nehmen trägt die Kosten und das Risiko für die Teile und evtl. den Hub-tisch/Hubtischwagen während des Transports an den Kunden, falls der Fehler oder Mangel von der Garantie umfasst ist.
9.5 Behebung. Innerhalb einer angemessenen Zeit, nachdem das Unternehmen den Kunden gemäß Punkt 9.4 darüber benachrichtigt hat, dass ein Fehler oder Mangel von der Garantie umfasst ist, behebt das Unternehmen den Fehler oder Mangel mittels: (i) Austausch o-der Reparatur defekter Teile am retournierten Hubtisch, oder (ii) Zusendung von Ersatzteilen an den Kunden hinsichtlich eigenem Aus-tausch oder eigener Reparatur durch den Kunden.
9.6 Aufhebung. Falls das Unternehmen es aus Gründen, für die der Kunde nicht verantwortlich ist, unterlässt, einen von der Garantie umfassten Fehler oder Mangel innerhalb einer angemessenen Zeit nach Benachrichtigung des Unternehmens durch den Kunden gemäß Punkt 9.4, zu beheben, und wurde der Fehler oder Mangel nicht innerhalb einer angemessenen Frist von mindestens 1 Monat behoben, kann der Kunde den Auftrag/die Aufträ-ge, der/die vom Fehler oder Mangel betroffen ist/sind, fristlos mittels schriftlicher Mitteilung an das Unternehmen aufheben. Der Kunde hat keine anderen Rechte aufgrund eines Fehlers oder Mangels an Produkten, Er-satzteilen oder verbundenen Leistungen den in Punkt 9 ausdrücklich genannten.
10. Haftung
10.1 Haftung. Jede Partei haftet für eigene Handlungen und Unterlassungen nach geltendem Recht mit den aus der Vertragsgrundlage hervorgehenden Beschränkungen.
10.2 Produkthaftung. Bezüglich der Produkthaftung gelten die jederzeit gültigen Bestim-mungen der dänischen Gesetzgebung. Insoweit keine anders lautenden zwingenden Rechtsvorschriften gelten, haftet die Sax Lift A/S nicht für Betriebsausfälle, Gewinnverluste oder sonstige indirekte Verluste oder Folgeschäden.
10.3 Haftungsbeschränkung. Ungeachtet etwaiger gegensätzlicher Bedingungen in der Vertragsgrundlage kann die Haftung gegenüber dem Kunden den Preis des Hubtisches/Hubtischwagens nicht übersteigen.
10.4 Indirekter Verlust. Ungeachtet etwaiger gegensätzlicher Bedingungen in der Vertragsgrundlage haftet das Unternehmen, insoweit nichts Anderes aus den zwingenden Rechtsvorschriften hervorgeht, nicht für Betriebsausfälle, Gewinnverluste oder sonstige indirekte Verluste oder Folgeschäden.
10.5 Höhere Gewalt. Ungeachtet etwaiger gegen-sätzlicher Bedingungen in der Vertragsgrundlage haftet das Unternehmen gegenüber dem Kunden nicht für die fehlende Erfüllung von Verpflichtungen, die auf Höhere Gewalt zurückzuführen sind. Der Haftungsausschluss besteht, so lange die Höhere Gewalt besteht. Als Höhere Gewalt werden diejenigen Um-stände betrachtet, die außerhalb der Kontrol-le des Unternehmens liegen und die das Unternehmen bei Vertragsschluss nicht hätte vorhersehen müssen. Beispiele für Höhere Gewalt sind außergewöhnliche naturgegebene Bedingungen, Krieg, Terror, Brand, Überschwemmung, Wandalismus und Handelsstreitigkeiten.
11. Geistiges Eigentum
11.1 Eigentumsrecht. Das vollständige Eigentumsrecht an jeglichem geistigen Eigentum bezüglich Produkten, Ersatzteilen und damit verbundenen Leistungen, hierunter Patente, Design, Handelsmarken und Urheberrechte, gehört dem Unternehmen.
11.2 Verletzung. Falls gelieferte Produkte oder Ersatzteile das geistige Eigentum Dritter verletzen, hat das Unternehmen für eigene Rech-nung: (i) dem Kunden das Recht zuzusichern, mit der Nutzung der rechtsverletzenden Produkte oder Ersatzteile fortzusetzen, (ii) die rechtsverletzenden Produkte oder Ersatzteile zu ändern, so dass sie die Rechte nicht länger verletzen, (iii) die rechtsverletzenden Produkte oder Ersatzteile durch solche zu ersetzen, die die keine Rechte verletzen, oder (iv) die rechtsverletzenden Produkte oder Ersatzteile zum ursprünglichen Nettokaufpreis abzüglich 10 % pro Jahr seit der Lieferung zurückzukau-fen. Der Kunde hat keine anderen Rechte aufgrund einer Verletzung des geistigen Eigentums Dritter durch Produkte, Ersatzteile oder damit verbundene Leistungen.
12 Geheimhaltung
12.1 Weitergabe und Nutzung. Der Kunde darf die Firmengeheimnisse oder sonstige Angaben des Unternehmens, die nicht öffentlich zugänglich sind, weder weitergeben, nutzen noch andere in die Lage versetzen, diese zu nutzen
12.2 Schutz. Der Kunde darf sich nicht auf unzuläs-sige Weise Kenntnisse oder Verfügung über vertrauliche Informationen des Unternehmens wie in Punkt 12.1 beschrieben verschaffen oder dies versuchen. Der Kunde hat mit den Angaben verantwortlich umzugehen und sie verantwortlich aufzubewahren, um zu vermeiden, dass andere unbeabsichtigt Kenntnis darüber erlangen
12.3 Dauer. Die Verpflichtungen des Kunden gemäß den Punkten 12.1-12.2 gelten während der Handelsbeziehungen der Parteien und zeitlich unbegrenzt nach Beendigung der Handelsbeziehungen ungeachtet der Ursache für die Be-endigung.
13 Geltendes Recht und Gerichtsstand
13.1 Geltendes Recht. Die Handelsbeziehungen der Parteien unterliegen in jeglicher Hinsicht dänischem Recht.
13.2 Gerichtsstand. Jegliche sich aus den Handelsbeziehungen der Parteien ergebende Streitigkeit ist durch ein dänisches Gericht zu entscheiden.